Programmänderung Altersgerecht Umbauen ab 01.04.2012
Freitag, 17. Februar 2012
Das Bundesprogramm Altersgerecht Umbauen (Programmnummer 155) ist zum Jahresende 2011 entgegen heftiger Kritik des GdW und zahlreicher weiterer Verbände ausgelaufen. Seit dem 01.01.2012 bietet die KfW das Programm als Kreditprogramm der KfW  (Eigenprogramm) nahezu unverändert - jedoch mit einem höherem Zinssatz und ohne eine Zuschussregelung für Mieter und Kleineigentümer - an. Zum 01.04.2012 erfolgen weitere Änderungen (Programmnummer 159):
- Übersichtlichere Darstellung der förderfähigen Maßnahmen in sieben Förderbereichen.
- Alle Maßnahmen können einzeln oder kombiniert durchgeführt werden.
- Wegfall der "Muss- / Soll- / Kann-Bestimmungen".
- Ergänzung der Verwendungszwecke z.B. durch Aufnahme von "Altersgerechten Assistenzsystemen für ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben" ("AAL-Systeme") oder Anbau von barrierearmen Balkonen, Loggien, Terrassen als förderfähige Maßnahmen.
- Einführung des Standards "Altersgerechtes Haus" bzw. "Altersgerechte Wohnung" (Einbindung eines Sachverständigen ist erforderlich).
Mit diesem Programm können auch Maßnahmen gefördert werden, die bislang z. T. im KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm mitfinanziert werden konnten.

