GdW zur Pflegereform: Wohnen für ein langes Leben in der vertrauten Umgebung als gesellschaftliches Ziel

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Berlin – "Die Pflegekassen sind in der Pflicht, den Menschen das Leben in den eigenen vier Wänden auch im Alter angemessen zu ermöglichen", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, bei der Abgabe der Stellungnahme des Verbandes zum Referentenentwurf des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG). "Wir schaffen eine gesellschaftlichen Win-win-Situation, wenn bei Menschen, die sich noch in der Pflegestufe 0 befinden, eine Höherstufung vermieden oder zumindest verzögert wird", betonte der GdW-Präsident. Dies würde nicht nur dem Wunsch der überwiegenden Mehrheit der Menschen entsprechen, sondern würde auch zu einer Entlastung der sozialen Sicherungssysteme und Kommunen führen, da deutlich geringere Kosten anfallen würden, als bei einer stationären Versorgung. Die GdW-Unternehmen können hierbei sinnvolle Unterstützung leisten und haben vielfach bereits eine Vorreiterrolle übernommen.

In Bezug auf den Referentenentwurf des PNG begrüßt der GdW die Absicht, zum 1. Januar 2013 höhere Leistungen für Demenzkranke zu gewähren und die Finanzierungsgrundlagen für die Pflege anzupassen. Allerdings seien im vorliegenden Gesetzentwurf einige vorgesehene Maßnahmen noch nicht ausreichend, um bei Menschen, die sich noch in der Pflegestufe 0 befinden, eine Höherstufung zu vermeiden oder zumindest zu verzögern. "Der Zuschuss für die Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes ist noch nicht hoch genug, um effektive Wirkung entfalten zu können", erklärte Gedaschko. Darüber hinaus sollten im Rahmen der Pflegereform mobilitätsfördernde Umbauten beim Gebäude- und Wohnungszugang und Barrierereduzierungen innerhalb der Wohnungen sowie Einbauten technischer Assistenzsysteme in der Wohnung und telemedizinische Anwendungen bei Prävention und Nachsorge über die Kassen förderfähig gemacht werden.

"Wir begrüßen die geplante Förderung von ambulant betreuten Wohngruppen", erklärte der GdW-Präsident. Gleichzeitig mahnte er jedoch an, dass parallel dazu eine Förderung zum Erhalt oder Ausbau bestehender Wohngruppen notwendig sei. Der GdW hält es ebenso für notwendig, diese Wohngruppen klar von einer stationären Einrichtung abzugrenzen, damit die Entstehung neuer Wohngruppen nicht durch Rechtsunsicherheiten behindert wird. Der GdW-Chef appellierte abschließend an die Bundesregierung, möglichst zügig einen neuen "Pflegebedürftigkeitsbegriff" umzusetzen, um für mehr Bedarfsgerechtigkeit in der Pflege zu sorgen.

Die Pressemitteilung zum Download finden Sie hier.